Don´t drink and drive

CarsharingBlog 22. Juli 2014 Kommentare deaktiviert für Don´t drink and drive
Don´t drink and drive

Was beim normalen Autofahren gilt kann bei Nutzung eines Carsharing-Fahrzeugs in verschärfter Form gelten. In Deutschland liegt die Promille-Grenze bei 0,5, für Fahranfänger gelten 0,0 Promille und im Falle von Ausfallerscheinungen oder bei einem Unfall kann es schon bei 0,3 Promille kritisch werden. Generell sollte man sich also gut überlegen ob man sich nach einem Glas Bier oder Wein noch ans Steuer setzt.

Umsomehr gilt das wenn man auf Carsharing setzt, bei vielen Anbietern ist in den Nutzungsbedingungen eine Promillegrenze von 0,0 festgelegt – ein Verstoß kann nicht nur zum Ende der Kundenbeziehung führen sondern im Falle eines Unfalls auch den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten. DriveNow beispielsweise untersagt in seinen AGB  „das Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol (Promillegrenze von 0,0 ‰), Drogen oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten, zu führen,“ (Quelle DriveNow AGB Stand April 2014). Auch in den Mietbedingungen von car2go sind Nutzer ausgeschlossen die „Alkohol oder Medikamente zu sich genommen haben, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten (bzgl. Alkohol gilt eine Grenze von 0,0‰) „(Quelle car2go Mietbedingungen Stand Mai 2014).

Einige Anbieter verlassen sich auf die gesetzlichen Regelungen, auch hier sollte man sich aber bewußt sein, daß bereits ab 0,3 Promille bei einem Unfall der Versicherungsschutz eingeschränkt bzw. hinfällig sein kann.

Insbesondere der Verlust des Versicherungsschutzes kann im Falle eines Unfalls gravierende Folgen nach sich ziehen, aus diesem Grund sollte man am Steuer komplett auf Alkohol verzichten. Das gilt nicht nur beim Carsharing.

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