Privates Carsharing – Wie steht es um die Versicherungen?

CarsharingBlog 23. April 2018 Kommentare deaktiviert für Privates Carsharing – Wie steht es um die Versicherungen?
Privates Carsharing – Wie steht es um die Versicherungen?

Ein Auto stellt für viele Menschen die teuerste Investition ihres Lebens dar. Die meiste Zeit über wird der Wagen dennoch nicht verwendet. Als ökonomisch flexibles Projekt gewann das private Carsharing zuletzt an Bedeutung, bei dem das Auto an andere Menschen ausgeliehen wird. Doch wer haftet im Falle eines Unfalls?

Generell ist es nicht leicht, auf diese komplexe Frage eine Antwort zu finden. Denn viele KFZ-Versicherungen sind schon vor Jahren dazu übergegangen, den Versicherungsschutz nur für einen gewissen Kreis an Personen auszusprechen. Dieser muss bereits beim Abschluss der Versicherung bekanntgegeben werden. Fremde Carsharer, die nicht im Vertrag vorkommen, sollten sich in diesem Fall gar nicht mit dem Auto auf die Straße wagen. Kommt es zu einem Unfall, so hat der Versicherer ein gutes Recht, selbst die Zahlung zu verweigern und so den eigentlichen Ambitionen im Wege zu stehen. Ohne eine zwischengeschaltete Instanz ist es aus diesem Grund stets ein Risiko, sich mit dem Wagen auf die Straße zu begeben.

Der individuelle Blick

Bevor jetzt die Police von vielen gewechselt wird, können noch andere Lösungsmöglichkeiten in Betracht gezogen werden. So ist es möglich, das Carsharing auch privater Basis über ein anderes Unternehmen durchzuführen. Der Anbieter Tamyca konnte zum Beispiel auf dieser Basis eine Nische des Marktes besetzen. Hier haben die Nutzer der Fahrzeuge sogleich die Möglichkeit, auf eine Police des Anbieters zurückzugreifen. Sollte es zu einem Unfall kommen, so ist es die allgemeine Tamyca-Police, die für den entsprechenden finanziellen Schutz sorgt. Allerdings lässt sich das Unternehmen diesen besonderen Service auf der anderen Seite auch bezahlen. Die Konditionen, zu denen die Fahrzeuge am Ende genutzt und in Anspruch genommen werden können, sind aus diesem Grund etwas teurer.

Vorsicht Selbstbeteiligung

Informieren sollten sich die Nutzer des Wagens im Vorfeld über die Höhe der Selbstbeteiligung. In der Regel ist diese Teil der Verträge, die bereits mit der Registrierung auf einer Plattform akzeptiert werden. Die Selbstbeteiligung sieht vor, dass nicht der gesamte entstandene Schaden durch den Versicherer gezahlt wird. Vielmehr ist der Verursacher dazu aufgefordert, einen Teil der Schuld selbst zu begleichen. Während manche Carsharing-Anbieter wie Drive Now diese Summe mit nur 350 Euro ansetzen, kann die Beteiligung an anderen Stellen sehr viel höher ausfallen. So ist es zum Beispiel bei Stadtmobil notwendig, bis zu 1.000 Euro im Schadensfall selbst zu bezahlen. Dadurch fällt auf Seiten des Unternehmens ein niedriger Grundbetrag an. Fairness und Transparenz einer Firma lassen sich aus diesem Grund auch beim Blick auf die Konstituten der Absicherung erkennen.

Tatsächlich werden mögliche Unfälle und Schäden am Fahrzeug in der Carsharing-Community oft nicht ausreichend beachtet. Dabei wäre es von großer Bedeutung, sich dem Thema mit einer höheren Aufmerksamkeit zu widmen. Kommt es doch einmal zu einem Zwischenfall, so können die Kosten schnell in den vierstelligen oder fünfstelligen Bereich steigen. In diesem Fall geraten manche Carsharer bereits an die Grenzen ihrer finanziellen Potenz. Es scheint schon aus dieser Perspektive durchaus klüger, das gemeinsame Carsharing als Lösungsweg für das aktuelle Dilemma in Betracht zu ziehen und dadurch eine gewisse Abhilfe zu schaffen.

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