Enquete-Kommission fordert Stärkung vom Carsharing in Deutschland

CarsharingBlog 20. März 2013 Kommentare deaktiviert für Enquete-Kommission fordert Stärkung vom Carsharing in Deutschland
Enquete-Kommission fordert Stärkung vom Carsharing in Deutschland

Enquete-Kommission fordert Stärkung vom Carsharing in Deutschland

Enquete-Kommission fordert Stärkung vom Carsharing in Deutschland, Foto: Deutscher Bundestag

Die Enquete-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität“ des Deutschen Bundestags fordert die Stärkung vom Carsharing in Deutschland. In dem gestern vorgestellten Abschlussbericht plädiert die Kommission für einen intensiveren Ausbau des Carsharing-Angebots, insbesondere durch die Anpassung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen.

Die Enquete-Kommissionen des Deutschen Bundestags sind überfraktionell eingesetzte Arbeitsgruppen, die langfristige gesellschaftliche Fragestellungen lösen sollen, in denen unterschiedliche juristische, ökonomische, soziale oder ethische Aspekte abgewogen werden. Solche Kommissionen werden in Deutschland sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene gebildet. Der Deutsche Bundestag hat gegenwärtig mehrere Arbeitsgruppen die sich mit unterschiedlichen Sachkomplexen beschäftigen.

Die Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität“ soll den Stellenwert von Wachstum in Wirtschaft und Gesellschaft ermitteln, einen ganzheitlichen Wohlstands- und Fortschrittsindikator entwickeln und die Möglichkeiten und Grenzen der Entkopplung von Wachstum, Ressourcenverbrauch und technischem Fortschritt ausloten. Hierzu werden für die einzelnen Fragestellungen Projektgruppen gebildet. Die Projektgruppe 5 „Arbeitswelt, Konsumverhalten und Lebensstile“ beschäftigt sich unter anderem auch mit dem Themenfeld Carsharing.

In einem gesternvorgestellten Berichtsentwurf spricht sich die Projektgruppe, bestehend aus 5 Abgeordneten und 6 Sachverständigen, unter dem Vorsitz von Sabine Leidig (DIE LINKE.) für einen intensiveren Ausbau des Carsharing-Angebots in Deutschland aus, insbesondere durch die Anpassung wirtschaftspolitischer Rahmenbedingungen. Ganz konkret setzt sich die Kommission für eine stärkere Förderung neuer Geschäftsmodelle und der Infrastruktur ein. Dadurch soll die Attraktivität des Carsharings im Alltagsgebrauch gesteigert werden, beispielsweise durch den Einsatz neuer Kommunikationstechnologien im Bereich der Routenplanung, die die optimale Nutzung vorhandener Verkehrsmittel vorschlägt.

Ferner fordert die Projektgruppe ein stärkeres Engagement der Automobilhersteller, die sich zukünftig mehr als Mobilitätsdienstleister im umfassenden Sinne verstehen müssen. Mit Blick auf die Carsharing-Angebote und Lösungen der beiden großen deutschen Automobilkonzerne Daimler und BMW, scheint diese Forderung der Politik bereits auch in der Industrie angekommen zu sein.

Auch die Punkte Parkplatz-Privilegierung und Gleichstellung mit den öffentlichen Nahverkehrsmitteln wurden thematisiert. So schlägt die Kommission eine Erweiterung des § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (Halten und Parken) vor, indem besondere Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge ausgewiesen werden können. Darüber hinaus sollen sog. verkehrsberuhigte Zonen eingerichtet werden, die nur durch den öffentlichen Personalverkehr und Carsharing-Fahrzeuge genutzt werden dürfen.

Den gesamten Berichtsentwurf der Projektgruppe 5 findet Ihr hier, weitere Informationen zur Enquete-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität“ gibt es hier.

Deutscher Bundestag schafft Rechtssicherheit beim Carsharing

Bereits Anfang Februar diesen Jahres hat sich der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages mit dem Thema Carsharing beschäftigt. Damals wurde eine offizielle Definition des Begriffs Carsharing verabschiedet, die wie folgt lautet:

Car-Sharing-Fahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die einer unbestimmten Anzahl von Fahrerinnen und Fahrern auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung zur selbstständigen Nutzung nach einem die Energiekosten mit einschließenden Zeit- und/oder Kilometertarif angeboten werden.

Dies klingt im ersten Moment sehr banal, doch für die für die politische Entscheidungsfindung ist es unerlässlich, dass klare Definitionen wie diese existieren, dadurch ist eine bundeseinheitliche Umsetzung möglich. Auf Grundlage dieses Beschlusses herrscht insbesondere für die Kommunen und Gemeinden Rechtssicherheit, denen es nun möglich ist nach eigenem Ermessen das Carsharing zu fördern, z.B. durch die Schaffung spezieller Parkplätze im innerstädtischen Raum.

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