Bundesverband der Autovermieter sieht Sicherheitsrisiko bei privatem Carsharing

CarsharingBlog 21. März 2013 Kommentare deaktiviert für Bundesverband der Autovermieter sieht Sicherheitsrisiko bei privatem Carsharing
Bundesverband der Autovermieter sieht Sicherheitsrisiko bei privatem Carsharing

Nicht nur das klassische Carsharing wird immer beliebter in Deutschland, auch das private Carsharing liegt voll im Trend. In den vergangenen Jahren sind immer mehr Anbieter am Markt präsent. Der Bundesverband der Autovermieter scheint nicht so begeistert zu sein von dieser Entwicklung, er sieht im privaten Carsharing ein enormes Sicherheitsrisiko und kritisiert dabei auch die privaten Carsharing-Plattformen.

In der Anfangszeit des Carsharings wurde das Konzept des gemeinschaftlichen Auto teilens in Deutschland von vielen Menschen aber auch der betroffenen Automobilindustrie nur belächelt, manch einer hat es sogar als Spinnerei von Umwelt-Fanatikern bezeichnet. Aus dieser Spinnerei wurde irgendwann ein ernsthaftes Geschäftsmodell und auch die großen Automobilkonzerne und -vermieter sind auf den Carsharing-Zug aufgesprungen. Auch wenn das Carsharing-Geschäft für viele Unternehmen noch ein Verlustgeschäft ist, so wird es heute immer hin als ein weiteres Geschäftsfeld bzw. -standbein ernst genommen und viele möchte ein Stück abhaben von diesem großen Carsharing-Kuchen.

Mittlerweile haben sich zahlreiche Modelle rund ums Carsharing entwickelt, beispielsweise das Free Floating Carsharing. Dank der technologischen Entwicklung, insbesondere durch das Internet bzw. die Informations- und Kommunikationstechnik, scheint auch der Grundgedanke des Carsharings, sein eigenes Auto mit anderen Menschen zu teilen, eine Evolution zu erleben. Das private Carsharing wird immer beliebter in Deutschland und erfreut sich von Jahr zu Jahr, wie das klassische Carsharing, an steigenden Nutzerzahlen.

Wie funktioniert privates Carsharing?

Fahrzeugbesitzer bzw. potenzielle Vermieter melden sich bei einer entsprechenden Online Plattform an und hinterlegen dort die benötigten Informationen zu ihrem Auto, sowie zur Miete. D.h. von wann bis wann ein Fahrzeug ausgeliehen werden kann, wo man es abholen und zurückbringen muss und wie viel das Ganze kosten soll. Interessierte Nutzer können dann bequem den Online Markt durchforsten und im Idealfall zwischen mehreren privaten Anbietern auswählen.

Der Betreiber dieses privaten Carsharing Netzwerks stellt neben der rein technischen Plattform in der Regel auch die notwendige Versicherung zur Verfügung, kümmert sich um die finanzielle Abwicklung des Mietgeschäfts und kassiert dafür eine entsprechende Provision.

Bundesverband der Autovermieter sieht Sicherheitsrisiko bei privatem Carsharing

Der Bundesverband der Autovermieter (BAV), bei dem die professionellen Autovermieter und Carsharing-Unternehmen organisiert sind, sieht die positive Entwicklung des privaten Carsharings ein wenig kritischer. Viele privat vermietete Fahrzeuge sind laut dem BAV ein Sicherheitsrisiko, deren Vertreter Michael Brabec äußerte sich wie folgt dazu:

Es werden Fahrzeuge angeboten, die nicht verkehrssicher und nicht nach den geltenden Vorschriften zugelassen sind. Das private Carsharing birgt Gefahren für Mieter und andere Verkehrsteilnehmer

Der BAV hat sich laut Aussage von Herrn Brabec selbst die Fahrzeuge auf den Carsharing-Plattformen mal etwas genauer angeschaut und dabei katastrophale Erkenntnisse erlangt.

Wir haben uns einmal einige Fahrzeuge angesehen, die auf den Plattformen für privates Carsharing angeboten werden. Das Ergebnis ist katastrophal. Die durch einen Prüfingenieur einer namhaften Organisation simulierte amtliche Untersuchung hat ergeben, dass keines der betroffenen Fahrzeuge eine Chance auf eine Prüfplakette gehabt hätte. Die Liste des Grauens war umfassend: Karosserieprobleme, ein aufgeschlitzter Reifen, gravierende Bremsprobleme, Schäden an der Lenkung, Funktionsprobleme der Lichtanlage und Motorverunreinigungen mit Gefahren für die Umwelt. „Selbst wenn das nicht jedes Fahrzeug betrifft, bei diesen gravierenden Mängeln ist jeder Fall einer zu viel.“

Der Bundesverband nimmt auch die privaten Carsharing-Anbieter in die Pflicht, so fordert Brabec, dass die Plattform-Betreiber vor einer Fahrzeug-Aufnahme in das Angebot sicherstellen und überprüfen, dass wirklich nur technisch hinreichend geprüfte Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Um dies zu gewährleisten kann ein Auto nicht nur anhand seines äußeren Erscheinungsbildes bewertet werden, hierzu wird zum Beispiel ein Bremsenprüfstand benötigt.

Darüber hinaus wirft der BAV den Anbietern vor seine Nutzer, Vermieter und Mieter, über wesentliche rechtliche Rahmenbedingungen im Unklaren zu lassen. So müssen laut BAV privat vermietete Fahrzeuge als so genannte „Selbstfahrervermietfahrzeuge“ zugelassen werden, diese Sicht teilt auch das Bundesverkehrsministerium. Solch eine Einstufung bzw. Zulassung würde jedoch bedeuten, dass Fahrzeugbesitzer Ihre Autos regelmäßig (jährlich) einer technische Untersuchung durch DEKRA, TÜV & Co. unterziehen lassen müssen. Die Plattformen würden Ihre Nutzer hierüber nicht bzw. nur in sehr undeutlichen Anmerkungen informieren.

Was sagen wir dazu?!

Das sind natürlich sehr starke Worte und teilweise auch Anschuldigungen in die Richtung der privaten Carsharing Anbieter. Vor allem der „Fahrzeug-Check“ und die dort festgestellten Mängel sind auf den ersten Blick erschreckend. Wir haben uns in den vergangenen Wochen näher mit unterschiedlichen privaten Carsharing-Anbietern auseinandergesetzt und drei von diesen auch bereits hier auf dem Carsharing Blog vorgestellt. Durch die Feststellungen des BAV könnte man als Nutzer bzw. Leser den Eindruck gewinnen, dass jedes x-beliebige Fahrzeug auf den Online-Plattformen angeboten werden kann, sprich irgendwelche Schrottkisten und Rostlauben. Diesen Eindruck haben wir im Rahmen unserer eigenen Recherchen nicht erlangt. Zum einem gibt es hier klare Bedingungen, die insbesondere durch die Versicherung vorgegeben werden. D.h. ein Fahrzeug darf z.B. nicht älter als 20 Jahre sein (bei manchen Anbieter sogar nicht älter als 10), nur eine bestimmte Anzahl an Kilometern gelaufen sein, die Motorleistung ist begrenzt und das wichtigste aus unserer Sicht ist die Tatsache, dass alle Fahrzeuge über ein amtliches deutsches Kennzeichen verfügen müssen. Dies wiederrum bedeutet, dass das Fahrzeug einer Hauptuntersuchung unterzogen wurde durch die entsprechenden zugelassenen Prüforganisationen (TÜV, DEKRA & Co.) und diese auch erfolgreich bestanden hat, d.h. das Fahrzeug wurde als sicher eingestuft um am deutschen Straßenverkehr teilzunehmen. Besitzer von Neufahrzeugen müssen solch eine Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile sowie eine Überprüfung des Fahrzeugs auf Vorschriftsmäßigkeit gemäß StVZO 36 Monate nach Erstanmeldung durchführen lassen, Gebrauchtwagen-Besitzer alle 24 Monate. Weshalb sollte ein Fahrzeug also für den privaten persönlichen Gebrauch genutzt werden dürfen, für eine private Miete jedoch nicht? Wie viele hunderttausende Fahrzeuge werden tagtäglich in Deutschland zwischen Freunden, Familien etc. ausgeliehen und sind nicht als „Selbstfahrervermietfahrzeuge“ deklariert? Nur weil jemand diesen Mietvorgang organisiert und strukturiert soll das identische Fahrzeug plötzlich nicht mehr sicher genug sein? Der einzig fundierte Ansatzpunkt unseres Erachtens ist die Frage bzw. der Punkt ob Fahrzeuge die auch Dritten (regelmäßig) zur Verfügung gestellt werden alle 12 Monate einer Hauptuntersuchung/technischen Prüfung unterzogen werden müssen wie vom BAV gefordert. In diesem Fall muss man aber auch die Frage beantworten was mit jenen ist, die Ihr Fahrzeug alle paar Wochen vermieten bzw. das Angebot nach einer bestimmten Zeit überhaupt nicht mehr nutzen? Auch der Sichereit ist damit nicht wirklich geholfen, denn ob das Auto von einem persönlichen gefahren wird oder durch den Vermieter macht es nicht sicherer.

Darüber hinaus kann sich jeder Mieter im Vorfeld einer Miete das Auto und seinen Halter über das entsprechende Profil genauer anschauen, dort sind auch bisherige Bewertungen und Erfahrungen von anderen Nutzern hinterlegt. Natürlich ersetzen ein paar Angaben und Fotos nicht eine technische Untersuchung, aber genau deshalb gibt es ja die bereits oben beschriebenen (Verischerungs)Bedingungen. Was wohl die R+V Versicherung zu dieser Stellungnahme des BAV sagt, schließlich stellt das Unternehmen für alle großen privaten Carsharing Anbieter die Versicherung während der Miete zur Verfügung. Ob die R+V verkehrsuntaugliche Fahrzeuge versichert darf unseres Erachtens stark bezweifelt werden.

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