Bußgelder beim Carsharing

CarsharingBlog 22. Mai 2014 Kommentare deaktiviert für Bußgelder beim Carsharing
Bußgelder beim Carsharing

Seit Mai gilt der neue Bußgeldkatalog. Das Flensburger Punktesystem, das seit 1974 Fehlverhalten im Straßenverkehr sanktioniert, wurde hierbei reformiert. Die wesentlichste Änderung betrifft die Anzahl der Punkte, die ein Autofahrer sammeln darf, bevor er seinen Führerschein verliert: statt bislang 18 wird nun schon bei acht Punkten das Fahrverbot ausgesprochen. Natürlich ändert sich aber im Zuge der Reform auch die Anzahl der Punkte für verschiedene Vergehen, und geringfügige Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit nicht unmittelbar gefährden, haben überhaupt keinen Punkt im Fahreignungsregister mehr zur Folge.

Reform des Bußgeldkataloges: Nach 8 Punkten ist der Führerschein weg

Das betrifft allerdings nur Vergehen wie z.B. das unrechtmäßige Befahren einer Umweltzone. Bei weiteren Delikten im Straßenverkehr wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen oder widrigem Halten und Parken gibt es selbstverständlich nach wie vor Punkte. Weitere Informationen über den aktuellen Bußgeldkatalog gibt es auf bussgeldkatalog.net.

Verkehrskontrollen im fremden Auto

Der Ablauf ist bekannt: Wer zu schnell gefahren ist, und geblitzt wurde, erhält innerhalb einiger Wochen einen Bußgeldbescheid. Die Behörden ermitteln über das Kennzeichen des Autos den Fahrzeughalter. Dieser ist meist mit dem Fahrzeugfahrer identisch. Ansonsten kann der Fahrzeughalter Einspruch erheben; anhand des Fotos beim Blitzen ermitteln die Behörden dann den Delinquenten und fordern von ihm das Bußgeld ein. Ähnlich läuft es ab, wenn ein Auto, welches zu einem Carsharing-Unternehmen gehört, bei einer Geschwindigkeitskontrolle auffiel.

Der Vertrag regelt die Weitergabe der Daten

Im Vertrag, den Nutzer mit einem Carsharing-Unternehmen steht, an wen der Anbieter die Daten über die Fahrer zukommen lassen darf – und die Bußgeldbehörden gehören dazu. Im Vertrag ist zudem festgelegt, dass nur der Vertragspartner das geliehene Auto auch fahren darf – wer also bei Erhalt des Bußgeldbescheids behauptet, jemand anderes sei gefahren, dem könnte die Carsharing-Firma wohl den Vertrag aufkündigen und ihn unter Umständen auch mit einer Vertragsstrafe belegen!

Der Bußgeldbescheid kommt auf jeden Fall an – selbst wenn mit einem Carsharing-Fahrzeug gefahren wurde. Insbesondere wenn Punkte oder hohe Bußgelder anfallen, werden sich die Behörden besonders bemühen, den Schuldigen zu ermitteln.

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