Gesetz soll Anreize für Carsharing schaffen

CarsharingBlog 23. April 2015 Kommentare deaktiviert für Gesetz soll Anreize für Carsharing schaffen
Gesetz soll Anreize für Carsharing schaffen

Carsharing-Angebote sollen verstärkt gefördert werden, dazu hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt jetzt einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der den Carsharing-Anbietern und Nutzern mehr Möglichkeiten eröffnen soll. So soll es örtlichen Verkehrsbehörden beispielsweise ermöglicht werden Sonder-Parkraum für Carsharing-Fahrzeuge auszuweisen. Carsharing-Anbietern die auf stationsbasiertes Carsharing setzen, soll es je nach Standort auch erlaubt werden die Fahrzeuge auf Stellplätzen im öffentlichen Verkehrsraum abzustellen.

Carsharing wird auch von der Politik mittlerweile stark wahrgenommen und als Möglichkeit zur Entlastung der Innenstädte auch entsprechend gefördert.

Der Gesetzesentwurf findet Zustimmung, so kommentiert beispielsweise Nico Gabriel, Geschäftsführer der DriveNow GmbH & Co. KG:

Wir begrüßen es, dass Carsharing nun gesetzlich verankert werden soll. Das zeigt, welchen Stellenwert das Autoteilen mittlerweile in der Alltagsmobilität erreicht hat.“

Der Gesetzesentwurf geht ihm aber noch nicht weit genug, Stellplätze und Sonder-Parkräume an festen Punkten dienen vor allem dem stationsbasierten Carsharing, Gabriel wünscht sich dagegen auch mehr standortunabhängige Parklizenzen und die Aufhebung von Parkbeschränkungen für Carsharing-Fahrzeuge:

Den Hauptanteil am Carsharing-Boom der vergangenen Jahre haben allerdings Anbieter von stationsunabhängigen (Free Floating) Modellen wie DriveNow. Das stationsunabhängige Carsharing hat sich in den vergangenen Jahren als absoluter Wachstumstreiber herausgestellt und das geteilte Auto aus seinem jahrzehntelangen Nischendasein befreit. Mittlerweile sind mehr als 60 Prozent der deutschen Carsharing-Kunden bei Free Floating-Anbietern registriert. Von dieser Entwicklung und dem positiven Image von Carsharing als Alternative zum eigenen Auto profitieren auch die stationsgebundenen Anbieter.

Wichtig ist es daher in unseren Augen, dass Gesetzgeber und Kommunen nicht zu kurz greifen und stationäre Anbieter bevorzugt behandeln. Free Floating-Unternehmen müssen genauso von den Sondernutzungsrechten und von reduzierten Parkgebühren profitieren können. Dabei ist eine Beschränkung auf die Bereitstellung von einzelnen dedizierten Stellplätzen für das Wachstum der Free Floating-Angebote nur wenig hilfreich. Es müssen hierbei zugleich Parkeinschränkungen in innerstädtischen Bereichen aufgehoben und nicht standortgebundene Parklizenzen bewilligt werden. Nur so kann es gelingen, dass Menschen in der Innenstadt vom eigenen Auto auf den ÖPNV, das Fahrrad und Carsharing umsteigen. Davon profitieren letztlich alle Mobilitätsanbieter und es sorgt für weniger private Fahrzeuge in urbanen Ballungsgebieten.

Speziell für Free-Floating Anbieter wie DriveNow bringt der Gesetzesentwurf in der aktuellen Form also nur wenig Vorteile, dabei sind für Nutzer natürlich speziell die im Stadtgebiet verteilten und quasi überall verfügbaren Fahrzeuge interessant.

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