Wie verhält man sich bei einem Unfall mit einem Carsharing-Fahrzeug?

CarsharingBlog 14. März 2013 1
Wie verhält man sich bei einem Unfall mit einem Carsharing-Fahrzeug?

Carsharing ist innovativ, nachhaltig und einfach in der Bedienbarkeit, vor allem bei jungen Menschen wird das Auto teilen immer populärer. Leider passieren auch beim Carsharing regelmäßig Unfälle, doch wie muss man sich als Carsharing-Nutzer bei einem Unfall verhalten? Was gilt es zu beachten und wer kommt für den Schaden auf? Wir haben für Euch die wichtigsten Punkte zu diesem Thema in einem Beitrag zusammengefasst!

Das Autofahren und -teilen soll Spaß machen, niemand beschäftigt sich gerne mit den negativen Dingen des Lebens, auch nicht beim Carsharing. Leider passieren jedoch auch beim Carsharing regelmäßig Autounfälle, so dass sich jeder Nutzer durchaus mit der Frage beschäftigen sollte wie man sich in solch einem Fall zu verhalten hat und welche Rechten und Pflichte man als Carsharing-Kunde eigentlich hat. Wir haben uns bereits vor einiger Zeit näher mit dem Thema Verischerung beim Carsharing beschäftigt und möchte Euch nun auch darüber informieren was es bei einem Unfall mit einem Carsharing-Fahrzeug zu beachten gilt.

Wie verhält man sich bei einem Unfall mit einem Carsharing-Fahrzeug richtig?

Nach einem Unfall steht natürlich auch beim Carsharing die Gesundheit der Beteiligten und das Sichern der Unfallstelle im Vordergrund. Sofern notwendig holt unmittelbar Hilfe in Form von Feuerwehr, Krankenwagen und/oder Polizei. Die Polizei solltet Ihr grundsätzlich dazu holen, vor allem wenn ein Dritter als Geschädigter oder möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt ist oder fremdes Eigentum beschädigt wurde. Bei manchen Carsharing-Anbieter seid Ihr dazu verpflichtet die Polizei zu rufen, auch bei sog. Bagatellunfällen wie z.B. bei Parkschäden.

Sobald wie möglich solltet Ihr dann den Kundenservice des Carsharing-Anbieters benachrichtigen, nahezu alle Anbieter verfügen über eine 24-Stunden-Hotline, die Nummer findet Ihr entweder auf Eurer Mitgliedskarte und/oder im Fahrtenbuch im Inneren des Fahrzeugs (im Handschuhfach). Bei Fragen hilft Euch der Kundenservice unmittelbar weiter und klärt auch bei Bedarf den Verbleib des Fahrzeuges (je nach Schaden). Ferner findet Ihr in jedem Fahrzeug ein Unfallprotokoll, welches Ihr zwingend an Ort und Stelle ausfüllen müsst. Dort werden die allgemeinen Daten des Unfalls festgehalten, d.h. Ort, Uhrzeit, Beteiligte, Autokennzeichen etc.. In der Regel könnt Ihr eine Kopie/Abzug davon anderen Beteiligten mitgeben, das Original müsst Ihr an den Carsharing-Anbieter senden.

Versicherungsschutz und Selbstbeteilung beim Carsharing

Wie wir bereits in unserem Versicherungs-Artikel festgestellt haben, genießt man als Carsharing-Nutzer grundsätzlich im Fall eines Unfalls mit einem Carsharing-Fahrzeug den gleichen Versicherungsschutz wie mit einem privaten PKW. Zwar unterscheidet sich der Versicherungsumfang je nach Anbieter, dennoch gibt es auch hier die klassischen Varianten wie Haftpflicht, Teil- und/oder Vollkasko. Wichtig ist jedoch, dass Ihr niemals ein schriftliches Schuldanerkenntnis abgibt oder unterschreibt, auch wenn euch dieses von der Polizei vorgehalten wird. Ein Schuldanerkenntnis kann zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Beim gewerblichen Carsharing (unabhängig von der Art) sind die Kosten für den Versicherungsschutz im Mietpreis inbegriffen. Ihr müsst also keine Zusatzversicherung abschließen. Beim privaten Carsharing ist dies ein wenig anders, hier müsst Ihr eine Zusatzversicherung abschließen und im Vorfeld bezahlen. Die Kosten hierfür orientieren sich je nach Mietdauer, sind jedoch auch gefixt z.B. als 24-Stunden- oder Wochen-Tarif.

In der Regel fällt im Schadensfall ein Eigenanteil für den Mieter an, die sog. Selbstbeteiligung. Wie hoch diese ist variiert von Anbieter zu Anbieter, sie liegt zwischen 500 Euro und 1.500 Euro. Die Selbstbeteiligung kann bei vielen Carsharing-Anbietern durch die Buchung einer Zusatzoption reduziert werden. Bei Flinkster z.B. beträgt die Selbstbeteiligung im Schadensfall 1.500 Euro, durch den Abschluss eines Schutzpakets sinkt diese auf 300 Euro, die jährlichen Kosten hierfür belaufen sich auf 90 Euro. Bei car2go hingegen ist eine Reduzierung nicht möglich, hier beträgt die Selbstbeteiligung 500 Euro.

Zum Schluss wollen wir Euch nochmals dafür sensibilisieren, Euch unbedingt bei der Anmeldung bei dem Carsharing-Anbieter eures Vertrauens in Ruhe über den Versicherungsschutz und die Abwicklung von Unfällen zu informieren. Neben den allgemeinen Geschäftsbedingungen, könnt Ihr Euch direkt an den telefonischen Kundenservice wenden oder in einem Service-Shop vor Ort schlau machen. Lieber stellt Ihr eine Frage zu viel, als im Nachhinein eine zu wenig!

Ihr habt weitere Fragen zum Carsharing? Habt Ihr schon unsere Häufig gestellten Fragen zum Carsharing gesehen bzw. gelesen? Gerne könnt Ihr uns auch direkt anschreiben via E-Mail und/oder die bekannten Social Media Plattformen.

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One Comment »

  1. sem 11. Dezember 2013 at 10:29 -

    Echt interessanter Beitrag, da es immer mehr und mehr Bürger gibt die Carsharing in Betracht ziehen. MfG